Voraussetzungen

Der Stiftungszweck

  • die Verständigung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Bürgern,
  • die Beziehung zwischen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Israels,
  • Bildung.

wird verwirklicht durch

  • die Prämiierung von oder für  Personen mit Wohnsitz in Berlin und Umland bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die mit Schrift, Ton, Bild oder auf andere Art entsprechend aktiv sind – zum Beispiel mit Schulaufsätzen, Veröffentlichungen in Schüler- oder Studentenzeitschriften, Funk- oder Fernsehsendungen, Bild- oder Tonträgern, graphischen oder plastischen Darstellungen,
  • die finanzielle Förderung von Ausstellungen mit entsprechender Thematik,
  • die finanzielle Förderung des Jugendaustausches mit Israel durch vorbereitende Vorträge für Jugendliche der Bundesrepublik Deutschland, die Israel besuchen, durch Vorträge und Besichtigungsprogramme für israelische Jugendliche beim Besuch der Bundesrepublik Deutschland und durch Fahrtkostenzuschüsse an diese Gruppen,
  • die finanzielle Unterstützung inländischer jüdischer Schulen oder anderer öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Bildungseinrichtungen.